Todesfall
IM TODESFALL - WAS TUN
Jemand, der soeben einen lieben Menschen durch den Tod verloren hat, befindet sich zweifellos in
einem Ausnahmezustand.
Er trägt Schmerz, Trauer, manchmal Fassungslosigkeit und Verzweiflung in sich. Um ihn herum
scheint die Zeit still zu stehen. Alles, was vorher noch Wert und Wichtigkeit für ihn hatte, scheint jetzt
bedeutungslos.
Sich seiner Situation noch nicht richtig bewusst, muss der Angehörige trotzdem in absehbarer Zeit
Maßnahmen zur Veranlassung der Beisetzung des Verstorbenen setzen.
Dabei hat er über Dinge zu entscheiden, mit denen er sich in seinem Leben vielleicht noch nie oder
nur teilweise auseinandergesetzt hat.
Die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen ist der erste Schritt.
MASSNAHMEN UND FORMALITÄTEN
- Sterbefall zu Hause: Benachrichtigung an den behandelten Arzt, Sprengel- oder Amtsarzt und dann
Kontaktaufnahme mit dem Bestatter.
- Sterbefall in einem Klinikum oder Heim: Benachrichtigung an den Bestatter.
- Bereithalten der Originaldokumente des Verstorbenen:
Geburtsurkunde und/oder Geburts- bzw. Taufschein
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Auszug aus der Heimatrolle
Heiratsurkunde (Scheidungsdekret)
Weiters wird benötigt:
Foto für eine eventuelle Todesanzeige in der Zeitung und den Trauerdruck sowie
Kleidung für den Verstorbenen.
- Kontaktaufnahme mit einer Geistlichkeit bzw. dem jeweiligen Repräsentanten der
Glaubenszugehörigkeit oder einem Grabredner.
- Veranlassung der Graböffnung und -schließung bei ihrem Bestatter.
- Bestellen des Sargbuketts und der Blumenkränze.
- Bereithalten einer Adressenliste mit den Anschriften der Angehörigen.
DIE ABSCHIEDNAHME
Das Abschiednehmen von unseren Verstorbenen ist seit jeher ein Bestandteil unseres Lebens. Die
Aufbahrung, Verabschiedung und der Trauerkondukt am Friedhof sind Elemente dieser Kultur.
Meist besteht der Wunsch, sich in aller Ruhe und Stille von einem lieben Verstorbenen zu
verabschieden. Dies ist bereits der erste Akt der Trauerbewältigung und für viele sehr wichtig, um den
Schmerz zu verarbeiten, die Fassungslosigkeit zu bewältigen und um zu versuchen, den Tod des
lieben Angehörigen zu begreifen und letztendlich zu akzeptieren. Diese Abschiednahme ist
grundsätzlich in den Aufbahrungshallen und Friedhöfen möglich.
Besteht der ausdrückliche Wunsch, sich am offenen Sarg zu verabschieden, muss diese Möglichkeit
mit dem Bestatter vorher geklärt werden. Sollte aus Pietätsgründen und Hygienegründen nichts
dagegen sprechen, ist es in den Aufbahrungsräumen mancher Bestatter möglich, schon nach
kürzester Zeit an den offenen Sarg des Angehörigen zu treten und Abschied zu nehmen.
DIE TRAUERFEIER UND DAS TRAUERMAHL
Mit der Todesanzeige lädt man Freunde und Bekannte des Verstorbenen zum Abschiednehmen bei
der Beerdigung ein. Die Teilnahme an dieser Feier ist ein Zeichen der Anteilnahme und ein Ausdruck
der Wertschätzung.
Eine Möglichkeit des Dankes für diese entgegengebrachte Verbundenheit ist die Einladung zum
anschließenden Kaffee oder einer kleinen Jause.
Bei diesem Treffen nach der Beerdigung erfährt man das Gefühl der Gemeinschaft. Es bietet sich die
Gelegenheit, Erinnerungen über den Verstorbenen auszutauschen und wertvolle Gespräche zu
führen.
Der Kontakt sollte auch für die kommende Zeit aufrecht erhalten bleiben, weil es manchen Menschen
oft schwer fällt, sich mit den Hinterbliebenen in Verbindung zu setzen. So setzt man den Grundstein
für die Bewältigung der Trauer, in dem man von den Verwandten, Freunden und Bekannten
Unterstützung erfährt.
WEITERERE ERLEDIGUNGEN UND BESORGUNGEN
- Den Sterbefall beim Arbeitgeber und beim Berufsverband melden.
- Grabsteinbeschriftung und Grabpflege.
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (eventuell Notar einschalten).
- Wohnung kündigen.
- Telefon und Zeitungen abbestellen.
- Die Pensionsversicherung kündigen und den Rentenanspruch geltend machen.
- Kündigung der Versicherungen.
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung.
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen.
- Umbestellung der Post.
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern.
- Bei Bedarf Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Hier einige Links: