Ministranten


Ministranten im Dienst einer Gemeinde

Ein Gottesdienst wird nicht nur von der Gemeinde und dem Priester getragen, sondern auch von den verschiedenen Diensten, die einzelne Mitglieder der Gemeinde übernehmen. Dazu zählt ua auch sehr wesentlich der Dienst der Ministranten.


Geschichte:


Schon die frühe Kirche kannte eine Aufgabenteilung bei Gottesdiensten. Unter anderem wurden Knaben wegen ihrer hellen Stimmen für liturgische Dienste geworben und in eigenen Schulen ausgebildet.


Der Ministrantendienst ist etwa ab dem 8. Jhdt. entstanden. Papst Leo IV. ordnete an, dass kein Priester allein eine Messe feiern darf. Jeder Priester müsse einen Kleriker zur Seite haben, der ihm bei der Messe antwortet oder mit ihm die Psalmen singt.

Ab dem 11. Jhdt. übernahmen auch Laien diese Aufgabe, vor allem in ländlichen Gemeinden, die naturgemäß nicht über die ausreichende Anzahl an Klerikern verfügten.


Die konkreten Aufgaben waren:


Das Begleiten des Priesters zum Altar, das Tragen der notwendigen Geräte, das Anzünden der Kerzen, das Halten von Büchern, das Herbeibringen der Gaben, insbesondere aber auch das Lesen und Singen aus liturgischen Texten und das rituelle Antworten. Neben erwachsenen Ministranten wurden nun auch Knaben für diese Dienste herangezogen.

Früher mussten Ministranten stellvertretend die Gemeinde ersetzen, ihre Antworten übernehmen und - obwohl sie kein Latein verstanden - Gebete auswendig können. Schließlich sah man in ihnen so etwas wie kleine Priester, nur sie durften den Altarraum betreten und waren dem heiligen Geschehen besonders nahe.


Heute versteht man das Ministrieren ( das Dienen ) nicht mehr auf den Priester bezogen, sondern wieder als einen der verschiedenen Dienste des Gottesvolkes im Gottesdienst und als eine der vielen Aufgaben, die jeder aus der Gemeinde tun kann - Kinder wie Erwachsene, Mädchen und Buben.


Nachdem die Kinder bei der Erstkommunion zum ersten Mal zum Tisch des Herrn geladen wurden, sind sie berechtigt, sich zum Dienst als Ministrant anzumelden.

Das alte kirchliche Gesetzbuch von 1917 kannte ein ausdrückliches Verbot weiblicher Ministrantinnen. Erst Papst Johannes Paul II. führte eben im Jahre 1992 eine Änderung herbei. Seither ist es auch den Mädchen erlaubt, dieses Ehrenamt auszuüben.

In unserer Pfarre dienen zur Zeit etliche Ministrantinnen und Ministranten. Sie sind mit Freude und Eifer dabei und verrichten ihren Dienst sehr verlässlich.

Einmal jährlich wird ein Ministrantenausflug gemacht. Das Ziel bleibt vorerst unbekannt, es ist für sie eine Überraschung. Es bleibt zu hoffen, dass weiterhin der Dienst in der Kirche Freude bereitet und sich neue Interessenten dazu gesellen.